+++ Aktuelles +++
Liebe Besucherinnen und Besucher,
ab dem 01. März greifen weitere Veränderungen bei den Corona-Schutzregelungen:
Testpflicht: Diese entfällt. Sie können unsere Einrichtung wieder besuchen, ohne einen negativen Test vorlegen zu müssen. Wir bitten Sie aber weiterhin dringend, von einem Besuch abzusehen, wenn Sie Erkältungs- oder Grippesymptome haben.
Infolge des Wegfallens der Testpflicht wird auch unsere Teststation eingestellt. In den kommenden Wochen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich einen Test an unserer Rezeption zu holen und in der früheren Teststation einen Selbsttest vorzunehmen.
Die Maskenpflicht entfällt für Besucherinnen und Besucher erst zum 07. April. Bis dahin sind Sie noch verpflichtet, in der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen.